Was sind Fahrradstraßen?
Eine “echte” Fahrradstraße ist eine Fahrbahn innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft, die ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten ist. In der Realität sind “echte” Fahrradstraßen äußerst selten.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen befahren, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich zugelassen ist.
Auf Fahrradstraßen haben Radfahrende Priorität gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer:innen. Die Radfahrenden bestimmen die Fahrgeschwindigkeit auf der Fahrbahn und dürfen nebeneinander fahren. Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen nicht drängeln.
Wesentlich ist, Fahrradstraßen so zu gestalten, dass jeder Verkehrsteilnehmende erkennt, dass er sich in einer Fahrradstraße befindet. Um einen hohen Fahrkomfort und einen störungsfreien Verkehrsfluss für den Radverkehr zu bieten, sollten Fahrradstraßen Vorfahrt an Knotenpunkten und gegenüber anderen Erschließungsstraßen erhalten.
Für Fahrradstraßen kommen insbesondere Hauptrouten des Radverkehrs (RadNetz BW) und Verbindungen zu wichtigen Zielpunkten wie Schulen (Bildungszentrum und Grundschulen) oder Arbeitsplatzschwerpunkten in Frage.
Vorteile von Fahrradstraßen
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Schaffung eines durchgängigen und flächendeckenden Radverkehrsnetz
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Netzelement für alle: sowohl für souveräne, als auch für sicherheitsbedürftige
Radfahrer:innen
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höhere soziale Sicherheit (Wegführung durch bewohnte Gebiete)
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platzsparende durch gemeinsame Nutzung der Verkehrsfläche (idealerweise
nur mit Anliegerverkehr)
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vergleichsweise kostengünstige Maßnahme
Die mit Abstand wichtigste Maßnahme der Radverkehrsförderung ist es, ein sicheres und attraktives Radverkehrsnetz zu bestimmen und auszubauen.
Fahrradstraßen sind die wohl eleganteste Lösung, um mit überschaubaren Investitionen in kurzer Zeit ein leistungsfähiges Radverkehrsnetz zu entwickeln, das zum Radeln motiviert und einen wichtigen Beitrag zu einer klimagerechten Mobilität leistet.
Von einer Fahrradstraße profitieren übrigens auch ihre Anwohner:innen, wenn durch das Zusatzzeichen „Anwohner frei“ der Durchgangsverkehr ausgeschlossen und damit der Verkehr beruhigt wird.
Christine Fischer